Zertifizierung

Die Prüfung des European Board of Cardiovascular Perfusion wird im November 2024 in allen Ländern der EU und EFTA stattfinden. Die schriftliche Komponente besteht aus 75 Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung wird über die Moodle Plattform geschrieben, hierfür benötigen Sie einen persönlichen Laptop mit Kamera und Mikrofon. Hardware kann nicht gestellt werden.  

Der mündliche und praktische Teil der Prüfung wird in den jeweiligen, EBCP akkreditierten, Ausbildungszentren der einzelnen Prüfungsteilnehmenden absolviert. Erfolgreiche Absolvierende erhalten das European Certificate in Cardiovascular Perfusion, ECCP (Europäisches Zertifikat in kardiovaskulärer Perfusion). Die Prüfung wird von den folgenden Organisationen unterstützt: 

  • European Association for Cardio-Thoracic Surgery 
  • European Society for Cardiovascular Surgery 
  • European Association of Cardiothoracic Anaesthesiologists 

 

Anmeldeschluss für die schriftliche Prüfung 2025 ist der 15. September 2025

Der Termin ist der 09.11.2024. 

Die Prüfung findet in diesem Jahr in Münster auf der Jahrestagung der DGFK statt. 

Bitte melden Sie sich für die Jahrestagung an, ohne Anmeldung erhalten Sie keinen Zugang zur Kongresshalle in der die Prüfung stattfindet. Die Kosten für den Kongress können nach den Regeln für das Educational Grand der DGFK erstattet werden. 

 

Die Anmeldung erfolgt per online Anmeldeformular 

Bitte senden Sie nach dem Upload die komplett ausgefüllten und unterschriebene „Attestation form“ und „Application form“ an den nationalen Delegierten. 

Später eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. 

Bewerber, die an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen: 

  1. Abgeschlossene Ausbildung an einem Ausbildungszentrum für Kardiotechnik, das sich beim EBCP erfolgreich um Akkreditierung beworben hat. 
  2. Bewerber müssen bis zum Stichtag: 15. September 2024 mindestens 2 Jahre klinische Berufserfahrung als Perfusionist in einem Land der EU oder EFTA nachweisen können. (Ausbildungszeit wird angerechnet). 
  3. Bewerber müssen als Perfusionist klinisch tätig sein. 
  4. Als Nachweis der praktischen Ausbildung muss zur schriftlichen Prüfung, zur Durchsicht für die EBCP-Prüfer, ein Logbuch des akkreditierten Ausbildungszentrums, oder wahlweise das EBCP-Logbuch, vorgelegt werden. Das Logbuch muss von den klinischen Ausbilder unterzeichnet sein und eine detaillierte chronologische Aufstellung der praktischen Ausbildung enthalten. Des Weiteren müssen darin die erforderliche Mindestanzahl von, vom Prüfungskandidaten als primärer Perfusionist* durchgeführten, 100 klinischen Perfusionen (Extrakorporale Zirkulation) dokumentiert sein. 

 

Die praktische und mündliche Prüfung kann wahlweise vor oder nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt werden. EBCP-Prüfungsbögen für die praktische und mündliche Prüfung sind von den nationalen Delegierten des EBCP erhältlich. In Ausbildungszentren, die vom EBCP erfolgreich akkreditiert und evaluiert worden sind, muss zur Prüfung keine EBCP-Aufsichtsperson anwesend sein. 

Bewerber müssen die schriftliche, praktische und mündliche Prüfungskomponente des ECCP erfolgreich bestanden haben, sowie ein, den Kriterien des EBCP-Logbuch entsprechenden, Nachweis ihrer praktischen klinischen Ausbildung vorgelegt haben, bevor das ECCP verliehen wird. 

*Der Ausdruck primärer Perfusionist bezeichnet den Perfusionist, der die Herz-Lungen-Maschine zu einem bestimmen Perfusionszweck selbstständig bedient. Es gibt Institutionen, in denen es Vorschrift ist, Perfusionisten in der Ausbildung, ungeachtet ihrer Kompetenz, ständig zu beaufsichtigen. Diese Bezeichnung soll klarstellen, dass die auszubildende Person selbstständig arbeitet, ohne die Hilfe oder den Eingriff einer Aufsichtsperson zu benötigen. 

Nach Eingang korrekt ausgefüllter Bewerbungsunterlagen und der Prüfungsgebühr wird den Bewerbern ein Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung und ein Musterfragenkatalog zugeschickt. 

 Harmonisierung 

Absolventen einiger Hochschulen können über den Prozess der Harmonisierung zertifiziert werden: 

  • AfK-Berlin nach 2008 
  • HS-Furtwangen nach 06.2009 
  • Perfusionsschule Aarhus, Dänemark 

Weitere Informationen hierzu auf der Unterseite “Harmonisierung” 

 

Prüfungsgebühr 

Die Gebühr zur Zulassung beträgt 200,00 € und ist im Rahmen der Online-Anmeldung zu überweisen. 

Für Bewerber, die aus besonderen Gründen die Zulassungskriterien zur Prüfung nicht erfüllen können, gibt es eine Härtefallregelung. Alle Härtefallanträge, die schriftlich an den General Secretary zu richten sind, werden sorgfältig geprüft. 

 

Anmeldeformular 

Download des Antragsformulars zum Examen 

 

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