Zertifizierung

Die Prüfung des European Board of Cardiovascular Perfusion wird im November 2022 in allen Ländern der EU und EFTA stattfinden. Die schriftliche Komponente besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen und wird in dänisch, deutsch, englisch, französisch, holländisch, italienisch, spanisch und schwedisch abgehalten. Der mündliche und praktische Teil der Prüfung wird in den jeweiligen, EBCP akkreditierten, Ausbildungszentren der einzelnen Prüfungsteilnehmenden absolviert. Erfolgreiche Absolvierende erhalten das European Certificate in Cardiovascular Perfusion, ECCP (Europäisches Zertifikat in kardiovaskulärer Perfusion). Die Prüfung wird von den folgenden Organisationen unterstützt: 

  • European Association for Cardio-Thoracic Surgery 
  • European Society for Cardiovascular Surgery 
  • European Association of Cardiothoracic Anaesthesiologists 

Anmeldeschluss für die schriftliche Prüfung 2023 ist der 16. September 2023

Der voraussichtliche Termin ist der 18.11.2023. 

Die Prüfung findet Online über die Plattform Moodle statt.  

Die Anmeldung erfolgt per online Anmeldeformular 

Bitte senden Sie nach dem Upload die komplett ausgefüllten und unterschriebene „Attestation form“ und „Application form“ an den nationalen Delegierten. 

Später eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. 

 

Bewerber, die an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen: 

  1. Abgeschlossene Ausbildung an einem Ausbildungszentrum für Kardiotechnik, das sich beim EBCP erfolgreich um Akkreditierung beworben hat. 
  2. Bewerber müssen bis zum Stichtag: 15. September 2023 mindestens 2 Jahre klinische Berufserfahrung als Perfusionist in einem Land der EU oder EFTA nachweisen können. (Ausbildungszeit wird angerechnet). 
  3. Bewerber müssen als Perfusionist klinisch tätig sein. 
  4. Als Nachweis der praktischen Ausbildung muss zur schriftlichen Prüfung, zur Durchsicht für die EBCP-Prüfer, ein Logbuch des akkreditierten Ausbildungszentrums, oder wahlweise das EBCP-Logbuch, vorgelegt werden. Das Logbuch muss von den klinischen Ausbilder unterzeichnet sein und eine detaillierte chronologische Aufstellung der praktischen Ausbildung enthalten. Des Weiteren müssen darin die erforderliche Mindestanzahl von, vom Prüfungskandidaten als primärer Perfusionist* durchgeführten, 100 klinischen Perfusionen (Extrakorporale Zirkulation) dokumentiert sein. 

 

Zulassung von Absolventen der FH Aachen zur EBCP-Prüfung 2023 und 2024

Im Rahmen des Frühjahrsmeetings wurden zwei Zulassungsanträge für frühere Absolventen der Fachhochschule in Aachen besprochen und genehmigt. In diesem Zusammenhang wurde die grundsätzliche Fragestellung aufgeworfen wie mit Kollegen zu Verfahren ist, die nach der abgelaufenen Zertifizierung dieser Ausbildungsstelle nach 2008 Ihren Abschluss dort erworben haben und aktuell als Perfusionisten in Deutschland Arbeiten.

Das Gremium war sich darüber einig, dass diese Kollegen, die ebenfalls die Chance bekommen sollen, das EBCP-Zertifikat zu erwerben. Die befristete Zulassung zur EBCP-Prüfung soll für diese Kollegen auf Antrag für die Prüfungen 2023 sowie 2024 gewährt werden. Die Bewerbungsfrist für die Prüfung ist jeweils der 15.09. des jeweiligen Jahres.  

 

Die Zulassung erfolgt anhand folgender Kriterien:

  1. Der Bewerber war an der FH Aachen mit Studienschwerpunkt Kardiotechnik eingeschrieben
  2. Der Bewerber hat sein Studium mit mindestens einem Bachelor abgeschlossen
  3. Der Bewerber ist als Kardiotechniker in Deutschland angestellt und aktiv
  4. Der Bewerber muss seinen Antrag auf Prüfungszulassung mit den jeweiligen Nachweisen an den deutschen Delegierten des EBCP richten

 

Nach Ablauf der Frist zur Bewerbung 2024 werden keine weiteren Anträge auf Zulassungen für Absolventen der Fachhochschule Aachen mehr bewilligt werden. 

 

Die praktische und mündliche Prüfung kann wahlweise vor oder nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt werden. EBCP-Prüfungsbögen für die praktische und mündliche Prüfung sind von den nationalen Delegierten des EBCP erhältlich. In Ausbildungszentren, die vom EBCP erfolgreich akkreditiert und evaluiert worden sind, muss zur Prüfung keine EBCP-Aufsichtsperson anwesend sein. 

Bewerbende müssen die schriftliche, praktische und mündliche Prüfungskomponente des ECCP erfolgreich bestanden haben, sowie ein, den Kriterien des EBCP-Logbuch entsprechenden, Nachweis ihrer praktischen klinischen Ausbildung vorgelegt haben, bevor das ECCP verliehen wird. 

*Der Ausdruck primärer Perfusionist bezeichnet den Perfusionist, der die Herz-Lungen-Maschine zu einem bestimmen Perfusionszweck selbstständig bedient. Es gibt Institutionen, in denen es Vorschrift ist, Perfusionisten in der Ausbildung, ungeachtet ihrer Kompetenz, ständig zu beaufsichtigen. Diese Bezeichnung soll klarstellen, dass die auszubildende Person selbstständig arbeitet, ohne die Hilfe oder den Eingriff einer Aufsichtsperson zu benötigen. 

Nach Eingang korrekt ausgefüllter Bewerbungsunterlagen und der Prüfungsgebühr wird den Bewerbenden ein Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung und ein Musterfragenkatalog zugeschickt. 

 Harmonisierung 

Absolventen einiger Hochschulen können über den Prozess der Harmonisierung zertifiziert werden: 

  • AfK-Berlin nach 2008 
  • HS-Furtwangen nach 06.2009 
  • Perfusionsschule Aarhus, Dänemark 

Weitere Informationen hierzu auf der Unterseite “Harmonisierung” 

 

Prüfungsgebühr 

Die Gebühr zur Zulassung beträgt 200,00 € und ist im Rahmen der Online-Anmeldung zu überweisen. 

Für Bewerber, die aus besonderen Gründen die Zulassungskriterien zur Prüfung nicht erfüllen können, gibt es eine Härtefallregelung. Alle Härtefallanträge, die schriftlich an den General Secretary zu richten sind, werden sorgfältig geprüft. 

 

Anmeldeformular 

Download des Antragsformulars zum Examen 

 

 

Zuletzt geändert am 20. April 2023
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