Re­zer­ti­fi­zie­rungsbedingungen

Mit dem Rezertifizierungsprogramm des EBCP werden, im Sinne eines Qualitätsnachweises, die Inhaber des European Certificate in Cardiovascular Perfusion (ECCP) erfasst, die erstens als Perfusionist klinisch tätig sind, zweitens eine Mindestanzahl an extrakorporalen Zirkulationen (EKZ) pro Jahr durchführen und drittens darum bemüht sind, sich über klinische und wissenschaftliche Entwicklungen auf dem Gebiet der Perfusionstechnik  weiterzubilden. Die Anforderungen der Rezertifikation sind überarbeitet worden und gelten ab Oktober 2012.

Alle Inhaber des ECCP sind verpflichtet, sich in 3-jährigen Abständen zu rezertifizieren. Der Zeitraum der Rezertifikation entspricht dem Kalenderjahr, d.h. Januar bis Dezember. Die Perfusionisten , die sich z.B. zuletzt 2019 rezertifiziert haben, müssen den Nachweis Ihrer klinischen Tätigkeit und beruflichen Fort- und Weiterbildung (Rezertifikationsblätter I bis IV) im Dezember 2022 bei Ihrem nationalen Delegierten einreichen. Die Rezertifikation findet jedoch jedes Jahr statt, abhängig vom Zeitpunkt des ECCP-Erwerbs der einzelnen Perfusionisten.

Die im klinischen Teil zu erreichende Mindestpunktzahl ist wie bisher bei 40 Punkte pro Jahr festgesetzt. Die zu erreichende Mindestpunktzahl im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung bleibt unverändert bei 40 Punkten pro Jahr. Rezertifikationspunkte werden auch für die Tätigkeit als Sitzungsleiter bei einem Kongress oder Seminar anerkannt, die internen Fortbildungsaktivitäten sind klarer definiert worden und eine Liste der Kongresse mit internationalem Status wurde erstellt. Neu ist die Möglichkeit des Transfers von maximal 20 Punkten von einem Jahr in das Nächste bei Nichterreichen der benötigten Anzahl von 40 Punkten pro Jahr. Die Gesamtanzahl der über die 3 Jahre eines Rezertifikationszeitraumes benötigten Punkte bleibt unverändert bei 120 Punkten. Dies gilt ebenfalls für die klinisch nachzuweisenden Aktivitäten, insgesamt sind für die 3 Jahre somit 120 Punkte zu erbringen. Das EBCP vertritt die Meinung, dass die Anforderungen der Rezertifikation von klinisch tätigen Perfusionisten problemlos erfüllt werden können.

Bei erfolgreicher Rezertifikation erhält der Perfusionist vom EBCP einen digitalen Nachweis über den aktuellen Rezertifikationsstatus. Dieser kann über Twizzit abgerufen werden. Die Gebühr für die 3 Jahre gültige Rezertifikation beträgt 75 Euro. Die Zahlung soll nach Rechnungszugang über eine der auf der Rechnung angebotenen Zahlungsarten erfolgen. 


I. Nachweis der Berufstätigkeit

Die Anstellung als Perfusionist im klinischen Bereich wird vom Arbeitgeber (Verwaltung) mit Unterschrift und Stempel auf Blatt I bestätigt. Bei Nichtbeschäftigung eines Perfusionisten:

  1. Zum Zeitpunkt der Bewerbung und bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten: Zum Erhalt der Rezertifikation muss der Bewerber in der Klinik, in der er angestellt ist, eine beaufsichtigte Wiedereinarbeitungszeit absolvieren und den Nachweis von 30 eigenständig durchgeführten EKZ erbringen, die gemäß der EBCP-Richtlinien der praktischen Ausbildung bewertet, in einem EBCP Logbook dokumentiert und von ltd. Perfusionisten bestätigt worden sind.
  2. Länger als 18 Monate und bis zu einem Zeitraum von 3 Jahren: Zur Erlangung der Rezertifikation muss der Bewerber in der Klinik, in der er angestellt ist, eine beaufsichtigte Wiedereinarbeitungszeit absolvieren, den Nachweis von 60 eigenständig durchgeführten EKZ erbringen, die gemäß der EBCP-Richtlinien der praktischen Ausbildung bewertet, in einem EBCP Logbook dokumentiert und von ltd. Perfusionisten bestätigt worden sind.
  3. Länger als 3 Jahre: Zur Erlangung der Rezertifikation muss der Bewerber in der Klinik, in der er angestellt ist, eine beaufsichtigte Wiedereinarbeitungszeit absolvieren, den Nachweis von 100 eigenständig durchgeführten EKZ erbringen, die gemäß den EBCP- Richtlinien der praktischen Ausbildung bewertet, in einem EBCP Logbook dokumentiert und von ltd. Perfusionisten bestätigt worden sind, sowie die praktische und mündliche Prüfung des EBCP erfolgreich absolvieren

Befindet sich ein Perfusionist in Elternzeit, in einem akademischen Studium, bescheinigter Krankheit, begründetem (Sonder-) Urlaub oder aus einem anderen begründetem Grund abwesend von der Arbeitsstelle, ist jedoch in einem ununterbrochenem Arbeitsverhältnis als Perfusionist, muss er oder sie seine vom Abteilungsleiter klinische Perfusion und der Personalverwaltung der Klinik unterzeichneten und abgestempelten Unterlagen dem EBCP einreichen. Dem Kollegen wird dann eine provisorische Rezertifikation bis zur Übermittlung der Dokumentation der begleiteten Einarbeitung und bei Abwesenheit von mehr als 4 Jahren auch der Ergebnisse der praktischen und mündlichen Prüfung gewährt. Im Falle von Arbeitslosigkeit als Perfusionist wird die Rezertifikation nicht vor der Erfüllung oben beschriebener Kriterien gewährt.

In beiden Fällen wird die Rezertifikation für 1 Jahr und bis zur Erfüllung aller Kriterien für einen neuen Gesamtzeitraum von 3 Jahren (120 klinische Fälle und 120 Fort-und Weiterbildungspunkte) gewährt.


II. Klinische kardiotechnische Tätigkeit

Die Mindestanzahl ist 40 Punkte pro Jahr, von denen 30 Punkte durch EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen erreicht werden müssen. Sollte ein Perfusionist pro Jahr nicht mehr als 30 EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen durchführen, können maximal 10 zusätzliche Punkte gemäß der folgenden Liste erlangt werden. Selbstverständlich kann die Mindestpunktzahl von 40 Punkten allein durch EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen, ohne andere klinische kardiotechnische Tätigkeiten, erzielt werden. Die klinische Tätigkeit wird auf Blatt Ia dokumentiert und vom ltd. Perfusionisten oder ärztlichen Direktor bestätigt. Alternativ hierzu ist ein Ausdruck der klinikinternen EKZ-Datenbank möglich, der Datum, durchgeführte Operation/Verfahren und Name des Perfusionisten enthält (CAVE: keine Patientendaten!).

EKZ in der Herz- und Gefäßchirurgie (Minimum 30 Fälle/ Jahr) Eine Gesamtanzahl von 10 Fällen kann für folgende Aktivitäten beantragt werden:

  • Begleitete EKZ
  • EKZ in der Onkologie
  • EKZ in der Neurochirurgie
  • ECMO/VAD

Andere klinische Tätigkeiten (2 Aktivitäten = 1 Fall)

  • EKZ in Forschung


III. Berufliche Fort- und Weiterbildung

Die zu erreichende Mindestanzahl ist 40 Punkte pro Jahr. Die berufliche Fort- und Weiterbildung wird auf Blatt II und III dokumentiert und mit Kopien der Anwesenheitsbestätigungen der besuchten Kongresse/Seminare, Kopien der Abstracts und veröffentlichten Arikel vervollständigt. Der Besuch interner Fortbildungsveranstaltungen, interne Vorträge und Schwesternunterricht werden ebenso auf Blatt II dokumentiert und vom ltd. Perfusionisten oder ärztlichen Direktor bestätigt. Auch hier ist ein Ausdruck der klinikinternen Fortbildungs-Datenbank möglich, sofern Datum, Veranstaltung und Name des/r teilnehmenden Perfusionisten klar ersichtlich und vom ltd. Perfusionisten oder ärztlichen Direktor bestätigt worden sind. Rezertifikationspunkte können wie folgt erzielt werden:

Passive Teilnahme

Interner Kongress, Seminar oder Workshop 1 Punkt
Nationaler Kongress, Seminar oder Workshop 4 Punkte
Internationaler Kongress, Seminar oder Workshop 8 Punkte

Aktive Teilnahme

Präsentation bei klinikinternem Kongress, Seminar oder Workshop 2 Punkte
Präsentation bei nationalem Kongress, Seminar oder Workshop 3 Punkte
Sitzungsleitung bei nationalem Kongress 3 Punkte
Präsentation bei internationalem Kongress, Seminar oder Workshop 5 Punkte
Sitzungsleitung bei internationalem Kongress 5 Punkte

Veröffentlichungen

Veröffentlichte Abstracts 1 Punkt
Fachbeitrag in Zeitschrift ohne Editorial Policy* 4 Punkte
Fachbeitrag in Zeitschrift mit Editorial Policy 8 Punkte

*Überprüfung der Artikel durch einen wissenschaftlichen Beirat

Akademische Studien

I. ECTS Credits (für jeden ECTS Credit Punkt) 1 Punkt

Jeder ECTS Credit Punkt aus einem relevanten Gebiet wie Medizin, Krankenpflege, Physiologie, Biologie und Biomedical/ Medical Engineering kann als 1 EBCP Punkt transferiert werden und muss zum Nachweis durch die notwendigen Dokumente der Universität bzw. Hochschule ergänzt werden. Wenn der Bewerber den Transfer seiner ECTS Punkte aus einem nicht oben erwähnten Gebiet wünscht, behält sich das EBCP nach gründlicher Prüfung alleinig das Recht auf Zustimmung oder Ablehnung des Antrages basierend auf den eingesendeten Dokumenten vor. Für Länder in denen das ECTS-System nicht implementiert ist, besteht die Möglichkeit Punkte aus dem jeweiligen nationalen Punktesystem mittels „ECTS Grading Interpretation Scheme“ (EGIS) zu konvertieren.

20 Punkte pro Jahr werden für Selbststudium ohne Nachweis anerkannt. Das EBCP setzt voraus, dass jeder plichtbewusste Perfusionist regelmässig medizinische Fachbücher konsultiert, sowie medizinische Fachzeitschriften und Veröffentlichungen liest. Präsentation bei einem Kongress, Seminar oder Workshop ergibt Punkte, sowohl für die aktive als auch für die passive Teilnahme. In Anerkennung der zahlreichen kardiotechnischen Tätigkeiten die nicht direkt unter die oben aufgeführten passiven/aktiven Rubriken fallen, aber nichtsdestotrotz zur kardiotechnischen Weiterbildung gehören, hat das EBCP im folgenden eine Auflistung interner Fortbildungsaktivitäten erstellt. Diese werden auf Blatt II dokumentiert und vom ltd. Perfusionisten oder ärztlichen Direktor bestätigt.

Interne kardiotechnische Fort- und Weiterbildung

Teambesprechungen (passiv) 1 Punkt
Fachgesprächsgruppen, Mortalität & Morbidität-Konferenzen (passiv) 1 Punkt
Journal club (passiv) 1 Punkt
Journal club (aktiv) 2 Punkt
Qualitätsmanagement: Protokollerstellung und Datenauswertung 1 Punkt
Führen elektronischer Patientendatenbanken (passiv), pro 10 erfasste Fälle.
Merke: Dies betrifft nicht die tägliche Routinedokumentation von EKZ-Daten
1 Punkt
Üben des kardiotechnischen Vorgehens in Notfallsituationen, pro Training 1 Punkt
Unterricht (aktiv), pro Unterricht 2 Punkt
Erstellen med. Texte (z.B. Übersetzungen, oder nicht in veröffentlichten Artikeln anerkannte Arbeit) 2 Punkt
Tele-Konferenzen, die nicht als formale Weiterbildung gewertet werden (passiv) 2 Punkt
Gebrauch wiederverwendbarer Materialien* (passiv) 1 Punkt

*Das EBCP definiert “wiederverwendbare Materialien” als gedruckte, aufgezeichnete oder computergestützte Lehrmaterialien, die wiederholt ortsunabhängig verwendet werden können und eine geplante Aktivität der medizinischen Weiterbildung darstellen. Beispiele solcher Materialien für individuelles Lernen sind: Programmierte Texte, Kassetten, Videokassetten, Internet CME und andere computer-gestützte Lehrmaterialien, die allein oder in Kombination mit geschriebenem Text verwendet werden. Dazu gehören nicht ” Nachschlagewerke ” wie Bücher, Fachzeitschriften oder Betriebsanleitungen, da diese unter die Rubrik Selbststudium fallen, für das 20 Punkte ohne Nachweis veranschlagt werden.

Nationale und internationale Kongresse

In der Absicht die Unklarheiten in der Definition nationaler und internationaler Kongresse zu vermindern, hat das EBCP eine Liste an anerkannt internationalen Kongressen zusammen gestellt. Nationale Berufsverbände die ein Upgrade ihrer nationalen Kongresse wünschen, können ihre Bewerbung unter Verwendung des auf der Website des EBCP erhältlichen Formulars an das EBCP richten.

AACP American Academy of Cardiovascular Perfusion
AATS American Academy of Thoracic Surgeons
AHA American Heart Association
AMSECT American Society of Extra-Corporeal Technology
ASAIO American Society of Artificial Organs
BelSECT Belgian Society for Extracorporeal Technology
CROSECT Croatian Society for Extracorporeal Circulation Technologie
EACTA European Association of Cardiothoracic Anaesthesiologists
EACTS European Association of Cardiothoracic Surgeons
EBCP European Board of Cardiovascular Perfusion
ESAO European Society of Artificial Organs
ESCS European Society for Cardiovascular Surgery
FEFECT Foundation European Circulation Extra-Corporeal Tech
ISAO International Society of Artificial Organs
ISCTS International Society of Cardiothoracic Surgeons
ScanSECT Scandinavian Society for Extracorporeal Technology
SCA Society of Cardiovascular Anaesthesiologists
STS Society Thoracic Surgeons
Mechanisms of Perfusion  
Pathophysiology and Techniques CREF/ San Diego  

Zur Beachtung: Lokale und nicht-englische Kongresse, Seminare, Kurse und Workshops sowie nichtenglische Veröffentlichungen müssen beim nationalen Delegierten oder der nationalen Gesellschaft verifiziert werden. Das EBCP verifiziert internationale Aktivitäten und englische Veröffentlichungen. Der Supervisor/ Mentor des Perfusionisten verifiziert Lehrtätigkeiten. Erfüllt der Perfusionist die jährlichen Anforderung in den Gebieten „Klinische Aktivitäten“ und „Fort- und Weiterbildung“ nicht, ist ein Minimum von 20 Fällen und 20 Punkten pro Jahr erforderlich. Die fehlenden Fälle und/ oder Punkte sollten dann in den 2 restlichen Jahren erworben werden, so dass das Minimum von 120 Fällen und 120 Fort- und Weiterbildungspunkten für die 3 Jahres-Periode erreicht wird.


Versäumnis der Rezertifikation

Um die Rezertifikation zu erhalten, muss der Perfusionist welcher es versäumt hat die Unterlagen bis zum Ende des jeweiligen dritten Jahres eines Rezertifikationszeitraumes einzureichen, sowohl die Dokumente bis zum Stichtag als auch die Nachweise für die anschließende Zeitspanne seit dem Ende der „Deadline“ einsenden. Der Perfusionist erhält die Rezertifikation ausschließlich für die verbliebene Zeit der originalen 3-Jahres-Periode. Ist er  z.B. 1 Jahr überfällig, erhält er die Rezertifikation für die restlichen beiden Jahre. Die Gebühr für das 1 überfällige Jahr muss ebenfalls entrichtet werden (insgesamt 75 € für 1 Rezertifikationszeitraum). Bei auftretenden Fragen bezüglich der Rezertifikation kontaktieren Sie bitte Ihren nationalen Delegierten in erster Instanz. Bedarf es weiterführender Unterstützung, schreiben Sie bitte an den Sekretär des „Certification Subcommittees“ des EBCP.

Normunds Sikora
Secretary of the EBCP Certification Committee
Kontakt: Clinic for Pediatric Cardiology and Cardiac Surgery 
Children’s University Hospital, Riga Stradins University
Vienibas St. 45 
LV-2008 Riga, Latvia

Zuletzt geändert am 7. Februar 2023

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