Bei Bewerbung nach der Frist muss der Kardiotechniker um die Rezertifikation zu erlangen, die geforderte Dokumentation für den 3-jährigen Rezertifikationszeitraum sowie für den seit der Bewerbungsfrist verstrichenen Zeitraum nachweisen. Rezertifikation wird nur für den Zeitraum der ursprünglichen Periode verliehen, d.h. bei einer um ein Jahr verspäteten Bewerbung für 2 Jahre. Die Gebühr für den Verspätungszeitraum muss ebenfalls entrichtet werden. Bei Fragen zur Rezertifikation sollten sich Kardiotechniker in erster Instanz an ihren nationalen EBCP-Delegierten wenden.
Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, kann der Secretary des Certification Committee schriftlich kontaktiert werden.
Normunds Sikora
Secretary of the EBCP Certification Committee
Clinic for Pediatric Cardiology and Cardiac Surgery
Children’s University Hospital, Riga Stradins University
Vienibas St. 45
LV-2008 Riga, Latvia